Haftung und Gefahrenübergang

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Eventmaterial (z.B. Festbankgarnituren, Faltpavillons,  Klappbuffet, Bartheken, Licht und Tontechnik) zwischen dem Vermieter und dem Kunden (Mieter).

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unverbindlichkeit: Alle Angebote des Vermieters (auf der Website, per E-Mail oder Flyer) sind freibleibend und Unverbindlich.

Zustandekommen: Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die Übergabe des Mietmaterials zustande.

3. Mietdauer und Mietpreise

Mieteinheit: Die Mietpreise verstehen sich, sofern nicht anders Vereinbart, pro Wochenende / Einsatz ausgenommen Festbankgarnituren Preise pro Tag.

(z.B. Abholung/Lieferung ab Donnerstag/Freitag bis Rückgabe Montag 

Verlängerung: Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden zusätzlichen Tag der reguläre Tarif (oder eine vereinbarte Konventionalstrafe) nachbelastet.

4. Lieferung, Übergabe und Aufbau

Abholung (Zentrallager): Bei Mietartikeln zur Selbstabholung geht die Transportgefahr mit der Übergabe am Lager auf den Mieter über.

Lieferung durch Vermieter: Erfolgt die Lieferung durch den Vermieter, erfolgt diese ebenerdig bis zur Bordsteinkante bzw. an einen zentral vereinbarten Standort, sofern die Zufahrt mit PW und Anhänger oder Traktor und LKW Anhänger ungehindert möglich ist.

Kundenpflicht bei Grossmengen: Wenn das Material auf Paletten oder in schweren Gitterboxen geliefert wird, sorgt der Mieter für eine befestigte Zufahrt sowie für geeignete Entladegeräte (z.B. Stapler, Hubwagen) und Personal.

Zeitfenster: Wenn kein Stapler bereitsteht und sich das Abladen verzögert, behalten wir uns das Recht vor, Wartezeiten in Rechnung zu stellen.

Mehraufwand: Das Verteilen des Materials auf dem Festgelände ist Sache des Mieters.

Muss der Vermieter das Material zusammentragen oder über Treppen/Hindernisse transportieren, wird dieser Mehraufwand nach tatsächlichem Stundensatz (CHF 23.- /Stunde pro Mitarbeiter) verrechnet.

Prüfpflicht: Der Mieter hat das Material bei Übergabe sofort auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

5. Pflichten des Mieters und Nutzung

Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, das Eventmaterial mit grösster Sorgfalt zu behandeln und vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen und Sturm) zu schützen.

Veränderungsverbot: Es ist strengstens untersagt, bauliche Änderungen am Material vorzunehmen, Werbekleber  anzubringen oder Firmenlogos des Vermieters zu entfernen.

Untervermietung: Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.

Bewilligungen: Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen behördlichen Bewilligungen für die Aufstellung des Eventmaterials(z.B. Festzelte auf öffentlichem Grund) einzuholen.

6. Haftung, Schäden und Diebstahl

Haftungsübernahme: Der Mieter haftet Vollumfänglich für alle Schäden (z.B. Brand-, Wasser-, Bruch- Vandalismusschäden)

sowie für den Verlust oder Diebstahl des Mietmaterials während der gesamten Mietdauer.

Gereinigte Rückgabe: Das Mietmaterial (Insbesondere Festbänke und Tische) muss sauber, trocken und sortiert bereitgestellt bzw. zurückgegeben werden.

Bei starker Verschmutzung werden dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Versicherung: Die Versicherung des Mietmaterials ist Sache des Mieters.

Es wird der Abschluss einer entsprechenden Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung empfohlen.

7. Annullierungsbedingungen (Stornierung)

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren auf den Vereinbarten Mietpreis (exkl. Transport) fällig:

- Bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenlos

- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises.

- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises.

- Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Mietpreises.

8. Zahlungskonditionen

Zahlungsfrist: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen netto zu begleichen.

Vorauszahlung / Depot: Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung oder eine Kaution (Depot) vor der Herausgabe des Materials zu verlangen.

Wird diese nicht rechtzeitig geleistet, kann der Vermieter fristlos vom Vertag zurücktreten.